Finanzielle Zuschüsse
Was ist das Bildungspaket „Bildung und Teilhabe“?
Allen Kindern und Jugendlichen soll ermöglicht werden, am Kinder- oder Jugendcamp teilzunehmen, auch wenn die Eltern weniger Geld zur Verfügung haben. Dafür gibt es seit 2011 das „Bildungspaket des Bundes“ bei dem man Zuschuss für Ferienfreizeiten beantragen kann.
Für wen ist das Bildungspaket?
Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren (im Fall des Camps unter 18 Jahren), die eine allgemeinbildende Schule oder eine Berufsschule besuchen. Die Jugendlichen dürfen kein Geld für eine Ausbildung bekommen.
Wer kann finanzielle Unterstützung für das Camp beantragen?
Alle Eltern dürfen Unterstützung beantragen wenn sie:
- Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslose, Hartz IV) (SGBII)
- Sozialhilfe (SGBXII)
- Wohngeld
- Asylbewerber-Leistungen (§ 6 (1) AsylbLG)
- oder Kinderzuschlag bekommen.
Was kann ich beantragen?
Man kann für verschiedene Leistungen Unterstützung beantragen. Für das Kinder- und Jugendcamp ist wichtig: Es gibt einen Zuschuss für „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“. Wer diesen beantragt, kann im Monat 10 Euro bekommen und diese ansparen um das Kindercamp oder Jugendcamp im Sommer zu bezahlen. Diesen Zuschlag gibt es aber nur für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Wie beantragt man den Zuschuss?
Alle Anträge müssen schriftlich gestellt werden. Hat man mehrere Kinder, und möchte für mehrere Zuschuss beantragen, muss man für jedes Kind einen neuen Antrag ausfüllen.
Wo kann ich den Antrag stellen?
z.B. beim Jobcenter, Sozialamt oder der Wohngeldstelle (Bezirksamt). Dort bekommt man Gutscheine in einem bestimmten Wert, die man bis zur Freizeit sammelt.
Habt ihr Fragen zum Bildungspaket und finanzieller Unterstützung (z.B. Jugendamt) oder braucht Hilfe bei der Formulierung des Antrags? Dann schreibt uns: kindercamp [at] gehoerlosen-jugend [dot] de
Mitmachen tut Kindern und Jugendlichen gut!