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Unabhängiger Rat

Der Unabhängige Rat (UR) besteht aus drei Ratsmitgliedern
mit verschiedenen ehrenamtlichen und jugendpolitischen Erfahrungen.

Ziel ist es, die Lebensverhältnisse tauber Jugendlicher unter Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse und Anliegen zu gestalten.

Fragen? Schreib uns an!

Das Team

Johanna

(sie/her)

Deborah

(sie/her)

Sabrina

(sie/her)

Nach der Satzung § 15.3 DGJ_Satzung_2021 ist der Unabhängige Rat für weitere Aufgaben zuständig:
• Entscheidungen zu Anträgen der ordentlichen Mitglieder
• Empfehlungen für den BV zu Vollmitgliedern
• Schlichtung zu unterschiedlichen Anlässen
• Beratung für alle Organe (im Einklang mit Satzung und Ordnung)

Rat der Unabhängigen bedeutet:
Die Ratsmitglieder achten auf die Satzung der DGJ.
Die Ratsmitglieder entscheiden so, wie sie es für nach der Satzung und nach der langjährigen Ehrenamtstätigkeit richtig halten.
Niemand schreibt den Ratsmitgliedern vor, wie sie entscheiden sollen.