Bundesjugendversammlung

Die Bundesjugendversammlung (BJV) laut der Satzung §10 ist das oberste Organ der Deutschen Gehörlosen Jugend e.V. und es findet jährlich statt, in der sich die Vollmitglieder (Jugendorganisationen von Landesverbänden und eingetragene Jugendvereine) und die ordentlichen Mitglieder (Privatpersonen) im Alter von 16 bis 27 Jahren treffen, um wichtige Entscheidungen zu treffen, die die Arbeit des Vereins betreffen.
Dazu gehören unter anderem Änderungen an der Satzung, die Festlegung von Zielen und die Ausrichtung der zukünftigen Arbeit. Die BJV ist für die DGJ e. V. besonders wichtig, da sie die demokratische Mitbestimmung der Mitglieder fördert und sicherstellt, dass die Interessen junger Tauber und Taubblinder und ihre Bedürfnisse berücksichtigt werden. Sie spielt eine zentrale Rolle bei der Weiterentwicklung des Vereins und in der Wahrnehmung der Rechte und Anliegen der Deutschen Gehörlosen Jugend e.V.
Rückblick auf die BVJ: Eine Reise in die Vergangenheit
Momente, die Geschichte schreiben – festgehalten für die Zukunft