UN prüft Deutschland: Ausreden bei Diskriminierung tauber Kinder nicht akzeptabel!


Am 30. August steht die Prüfung des aktuellen Berichts zur Behindertenrechtskonvention Deutschlands in einer Anhörung des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf an, bei der Expert:innen und NGOs involviert sind. Durch die Unterzeichnung der UN-Behindertenkonvention (UN-BRK) im Jahr 2009 hat Deutschland die Verpflichtung übernommen, in regelmäßigen Abständen über den Fortschritt bei der Umsetzung dieser Konvention Bericht zu erstatten.
Die Deutsche Gehörlosen-Jugend e.V. (DGJ) richtet sich nun an die Öffentlichkeit und setzt in diesem Video den Fokus auf die gegenwärtig inakzeptablen Zustände in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Arbeit und Soziales, insbesondere für mehrfach marginalisierte taube Kinder und Jugendliche (BIPoC, Queer, Flinta*, Taubblinde).
Wir decken schwerwiegende Verstöße gegen die Umsetzung der UN-BRK auf, die ernsthafte Auswirkungen auf taube Kinder und Jugendliche haben. Wir fordern entschieden die unverzügliche Durchführung der UN-BRK in sämtlichen Sektoren sowie die politische Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache (DGS) als Minderheitensprache in Deutschland.
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